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BUNDESREGIERUNG: SCHUTZ FÜR FLUGREISENDE IM INSOLVENZFALL KANN VERBESSERT WERDEN

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Die Bundesregierung glaubt man könne den Schutz von Reisenden bei Airlineinsolvenzen verbessern, aber nur im europäischen Kontext. (Foto: pixabay.com)

Die Bundesregierung vertritt zur Frage eines Insolvenzschutzes für Flugreisende die Auffassung, “dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann”.

So heißt es in der Antwort der Regierung (19/9543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8872). Europäische Lösungen seien dabei vorzugswürdig, schreibt die Regierung, denn sie gewährleisteten ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau und seien wettbewerbsneutral.

Schon die Insolvenz der Air Berlin im August 2017 sei zum Anlass genommen worden, mit der Europäischen Kommission über Lösungen ins Gespräch zu kommen, heißt es in der Antwort. Im Dezember 2018 habe die Europäische Kommission eine umfassende Studie zu den Fluggastrechten initiiert, in die neben den Entwicklungen auf dem Reiseverkehrsmarkt, den Erwartungen von Fluggästen und Luftfahrtunternehmen und den Erfahrungen aus Drittstaaten auch die Notwendigkeit eines Insolvenzschutzes für Flugreisende einbezogen worden sei.

Des Weiteren ist die Bundesregierung der Vorlage zufolge der Ansicht, dass Regelungen erforderlich sind, um die Vereinbarung von Abtretungsverboten für Ansprüche und Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vorformulierte Klauseln weiter einzuschränken. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane dazu für Sommer 2019 einen Gesetzgebungsvorschlag, wird mitgeteilt.

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Von franktetzel / Administrator

Folge franktetzel
am Mai 12, 2019