Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Leistungen Plattform Faire Partner

Die Plattform Faire Partner ist eine Informations- und Kommunikationsplattform von Reiseveranstalter für Reisebüros zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem Vertrieb und zur gleichzeitigen Steigerung der Umsätze der teilnehmenden Partner.

Die Leistungen der Plattform Faire Partner bestehen darin, Agentur- und Produktinformationen der am Projekt teilnehmenden Reiseunternehmen durch Einstellung in das Reise- und Informationssystem (RIS) für die Reisebüros zugänglich zu machen. Die in der Plattform abrufbaren Agenturdaten sowie Reise- und Leistungsbeschreibungen stammen vom jeweiligen Reiseveranstalter und wurden selbst auf der Plattform eingestellt. Informations- und Buchungsanfragen sind direkt an den Veranstalter der Reise zu richten. Der asr weist ausdrücklich darauf hin, dass der asr keine eigenen Reisen i.S.d 651 ff. BGB veranstaltet. Der Reisevermittlungsvertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Reisebüro und dem im System ausgewiesenen Reiseveranstalter geschlossen. Die Identität des Veranstalters ergibt sich aus den jeweiligen Agenturdaten. Für die Durchführung der Reisen ist der einzelne Reiseveranstalter verantwortlich.
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Reiseinteressenten und dem Reiseveranstalter gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Reiseveranstalters. Regelungen betreffend Fristen, Stornierung, Umbuchung, Gewährleistung, Haftung sind diesen zu entnehmen.

  1. Provision und Zahlungen

Die Abwicklung der Buchung sowie des Zahlungsverkehrs erfolgt allein über den Reiseveranstalter. Fälligkeiten und sonstige Bestimmungen sind den Vertragsbestimmungen des Reiseveranstalters zu entnehmen. Die Höhe der Vermittlungsprovision für die Reisebüros wird von jedem Reiseveranstalter individuell bestimmt und geht aus dem Reisevermittlervertrag hervor. Abweichende Vereinbarungen zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter sind möglich und unterliegen nicht dem Einfluss von asr. Aus Nachweisgründen wird empfohlen, Abweichungen in beweisfähiger Form zu fixieren.

  1. Haftungsregelungen

Der asr haftet nicht für den Inhalt oder die Richtigkeit der von den Reiseveranstaltern im System eingestellten Agenturdaten und Reiseangeboten, insbesondere nicht für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der im System eingestellten Informationen. Verantwortlicher Vertragspartner ist in diesen Fällen der im System genannte Reiseveranstalter.

Reiseveranstaltern und Anbietern, die Leistungen auf der Plattform Faire Partner einstellen, ist es untersagt, falsche Angaben oder übertriebene Darstellungen zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe oder sonstiger Missbrauch der Präsentationsmöglichkeit gehen zu Lasten des darstellenden Anbieters.

Schadenersatzansprüche gegen den asr sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Verletzung von Pflichten, die der asr beim Betrieb der Plattform übernommen hat. Jede weitere Haftung von asr – insbesondere wegen Folgeschäden – ist für nicht vorsätzliche Handlungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. asr übernimmt im Rahmen des Schuldverhältnisses ohne weitere Vereinbarung keinerlei Garantie.

Die Freizeichnung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie durch asr oder aus dem Produkthaftpflichtgesetz ergeben oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wäre.
Die Haftung von asr ist, soweit zulässig und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhend, auf den dreifachen Preis der zu vermittelden Leistung beschränkt.

  1. Urheberrecht

Das Faire Partner Logo sowie die Logos und Fotos der Reiseveranstalter sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung ist ohne explizite Erlaubnis der Urheber untersagt.

  1. Verjährung

Ansprüche des Nutzers im Zusammenhang mit den zu vermittelnden Reiseleistungen gegen asr verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung und vertraglichen Ansprüchen gegenüber asr, die unmittelbar zu einer Verletzung von Leben oder Gesundheit geführt haben. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte.

  1. Gerichtsstand

Gegenüber Kaufleuten gilt der Sitz von asr als Gerichtsstand vereinbart. Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen, wonach asr im Regelfall an dessen Sitz zu verklagen ist.